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Frage:     Ich möchte die Betriebskosten gerne in Raten bezahlen,

              büße ich da den Frühzahlerbonus ein?

Antwort:  Sie büßen nichts ein, wenn Sie die Ratenzahlung mit dem

              Vorstand vereinbart haben, mit den Raten vor dem 31.10. des

              Vorjahres beginnen und binnen 6 Monaten abgeschlossen

              haben. Liegt Ihr Ferienwohnrecht bereits früher, muss bis

              dahin die Ratenzahlung abgeschlossen sein.


Frage:     Können in den Appartements Handtücher oder 

              Bettwäsche auch im Verlaufe der Woche  gewechselt

               werden?

Antwort:  Das ist möglich, wenden Sie sich  dazu an den
              Manager Rainer Miggitsch.

             Allerdings müssen Sie den zusätzlichen Tausch bezahlen.


Frage:     Wir möchten in diesem Jahr  unser Ferienwohnrecht

              nicht selbst in Anspruch nehmen und auch nicht in

              den Tauschpool geben, können wir die Woche privat

                vermieten?

Antwort:  Selbstverständlich ja, es ist ja Ihr Ferienwohnrecht. Um

              Fremden den Zugang zu Ihrem Appartement zu ermöglichen,

              ist erforderlich, den Vorstand rechtzeitig in Kenntnis zu setzen,

              damit Ihr avisiert werden kann und Sie müssen dem Mieter

              Ihre Mitglieds-Nr. mitteilen. Bei Verwandten und guten

              Bekannten ist ein schriftlicher Mietvertrag nicht unbedingt

              erforderlich. Bei Fremden ist immer ein Mietvertrag

              erforderlich.


Frage:      Wir möchten gerne unseren Hund mitnehmen, ist das

                erlaubt?

Antwort:   Nur nach Rücksprache mit dem Obmann


Frage:      Wir möchten aus Altersgründen unser Ferienwohn-

               recht verkaufen, übernimmt das die Genossenschaft,

                bzw. der  Vorstand?

Antwort:    Die Genossenschaft hat keine eigene Verkaufseinrichtung,

                verkauft und kauft also im Regelfalle  keine Ferienwohnrechte.

                Hilfe erhalten Sie nur über den Vorstand wenn:

                      1. Angabe von Adressen, wenn Kaufinteressenten dem

                         Vorstand bekannt sind und

                      2. Übernahme Ihres Verkaufsangebotes ins Internet in

                         unsere Website oder in andere Websites, soweit  das

                         kostenlos möglich ist.  Hierzu ist aber eine Vollmacht

                         erforderlich. Kommt ein Verkauf zustande, sind einige

                         Regeln einzuhalten, die Sie auch auf dieser Website

                         nachlesen  können.


Frage:      Unsere Mitgliedschaft bei RCI  läuft aus, wegen der 

                hohen Kosten wollen wir nicht mehr verlängern. Wir 

                 haben von einem Tauschklub gehört, der preiswerter

                sein soll?

Antwort:    Es gibt unseres Wissens nur einen Tauschklub, bei dem die

                Mitgliedschaft  und die Tauschgebühren günstiger sind. Dort

                können Sie auch günstige Angebote bekommen, ohne eine

                eigene Woche in den Tauschpool zu geben.


Frage:        Wir finden keinen Käufer und haben keine interessierten

                Familienangehörigen, wir möchten gerne kündigen, ist

                das möglich?

Antwort:    Nach § 6 unserer Satzung  kann ein Mitglied durch Kündigung

                seinen Austritt erklären. Die Frist, damit eine Kündigung

                wirksam wird, beträgt 1 Jahre. Wer im Laufe des Jahres

                bis 31.12.2021 kümdigt, ist noch bis 31.12.2022

                Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.

Frage:       Kann man als Mitglied auch ausgeschlossen werden?

Antwort:   Gemäß § 10 unserer Satzung können Mitglieder in bestimmten

               Fällen auch ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt

               zum 31.12. des Jahres, in dem der Ausschluss ausgesprochen

              und  kundgetan wurde. Die Rechte des Mitgliedes erlöschen

              aber sofort.